Die Belieferung mit dem Produkt "Grüner Strom Grundversorgung Haushalte" oder "Grüner Strom Grundversorgung Kleinunternehmen" erfolgt ausschließlich für Verbrauchsstellen in Tirol.
Voraussetzungen für die Belieferung sind,
Mit 01. März 2024 ist die Änderung des Tiroler Elektrizitätsgesetzes in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden auch KundInnen automatisch in die Grundversorgung jenes Lieferanten aufgenommen, der zum 31. Dezember des Vorjahres die größte Anzahl an Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KschG im jeweiligen Netzgebiet versorgte, die über keinen Liefervertrag verfügen und sich nicht auf die Grundversorgung berufen. Dies betrifft insbesondere KundInnen, die eine Kündigung für ihren aktuellen Stromliefervertrag erhalten und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Sie werden von Ihrem Netzbetreiber mittels eines Schreibens darüber informiert. Sollte die Aufnahme in die Grundversorgung nicht gewünscht sein, kann dieser widersprochen werden.
Nähere Informationen zu den Grundversorgungs-Produkten finden Sie in den jeweiligen Produkt- und Preisblättern:
Diese FAQs sollen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Grundversorgung im Tiroler Elektrizitätsgesetz bieten.
Was versteht man unter Grundversorgung?
Grundversorgung bezieht sich auf die Verpflichtung von Stromhändlern und sonstigen Lieferanten, HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen unter den oben angeführten Voraussetzungen mit elektrischer Energie zu einem allgemeinen Tarif zu beliefern. Dieser Tarif und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, z. B. auf der Website des Anbieters.
Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?
HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen, die sich auf die Grundversorgung berufen, haben einen Anspruch darauf.
Zudem ist jener Stromlieferant oder sonstiger Lieferant, der zum 31. Dezember des Vorjahres die größte Anzahl an VerbraucherInnen im jeweiligen Netzgebiet versorgt, verpflichtet, in diesem Netzgebiet VerbraucherInnen und Kleinunternehmer, die über keinen Liefervertrag verfügen, auch dann nach den Regeln der Grundversorgung zu beliefern, wenn sie sich nicht darauf berufen. Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die betroffenen KundInnen der Grundversorgung beim Lieferanten widersprechen.
Wie wird der Tarif für die Grundversorgung festgelegt?
Dürfen bei der Aufnahme in die Grundversorgung Sicherheitsleistungen oder Vorausbezahlungen verlangt werden?
Es kann eine Barsicherheit in Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat verlangt werden.
Wer ist zur Grundversorgung verpflichtet, wenn ich keinen Liefervertrag habe?
Jener Stromhändler oder sonstige Lieferant, der zum 31. Dezember des Vorjahres die größte Anzahl an VerbraucherInnen im Netzgebiet versorgt, ist verpflichtet, VerbraucherInnen und Kleinunternehmen in diesem Netzgebiet, die über keinen Liefervertrag verfügen, auch dann nach den Regeln der Grundversorgung zu beliefern, wenn sie sich nicht darauf berufen.
Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die betroffenen KundInnen der Versorgung widersprechen. Ein allfälliger Widerspruch kann bis zum letzten Tag des noch aufrechten Liefervertrags gegenüber dem künftigen Stromhändler oder sonstigen Lieferanten formlos erklärt werden.
Kann ich der Aufnahme in die Grundversorgung für den Fall, dass ich über keine Liefervertrag verfüge, widersprechen? Und was passiert, wenn ich dieser widerspreche?
Ja, der automatischen Aufnahme in die Grundversorgung kann widersprochen werden. Sollten Sie der Aufnahme in die Grundversorgung fristgerecht widersprechen und keinen neuen Liefervertrag abschließen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, Ihre Anlage vom Netz zu trennen. Sie werden dann nicht mehr mit Strom beliefert.