UNSERE ALLGEMEINEN LIEFERBEDINGUNGEN (ALB) HABEN SICH GEÄNDERT
Informationen zu den Änderungen: 

Die bisherigen ALB Version 7 werden durch die neuen ALB Version 8 mit Wirkung ab 28. September 2026 ersetzt. Die wesentlichen Änderungen der auf Ihren Liefervertrag bisher anwendbaren Allgemeinen Lieferbedingungen umfassen:

  • Anpassung der Kündigungsbestimmungen (Punkt 2. der ALB Version 8): Die Regelungen zur Laufzeit und Kündigung wurden an § 24 ElWG angepasst. Für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen gilt weiterhin eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, für Ökoenergie Tirol eine Frist von acht Wochen.

  • Änderungen der Punkte 6. und 7. (bisherige ALB Version 7): Die bisherigen Bestimmungen zu Lieferentgelt, Produktvoraussetzungen und Entgeltänderung werden neu gefasst. Die bisher in Punkt 7. der ALB Version 7 vorgesehene und auf § 80 Abs. 2a Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) basierende Regelung zur Änderung des Lieferentgelts entfällt und wird durch eine sich auf das unmittelbare gesetzliche Recht auf Änderung der Entgelte gemäß § 21 ElWG beziehende Regelung ersetzt.

  • Änderung und Anpassung des Änderungsrechts in Bezug auf die ALB (bisheriger Punkt 11. der ALB Version 7): Das bisher in Punkt 11. der ALB Version 7 vertraglich vereinbarte Recht auf Änderung der ALB entfällt und wird durch eine sich auf das unmittelbare gesetzliche Recht auf Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen gemäß § 21 ElWG beziehende Regelung ersetzt.

  • Neuregelung der Kommunikation (Punkt 14. der ALB Version 8): Die Bestimmungen zur Vertragskommunikation wurden an § 18 ElWG und den dort vorgesehenen Regelfall der elektronischen Kommunikation angepasst.

  • Redaktionelle und strukturelle Anpassungen an die Regelungen des ElWG.


Leichter Lesen A2

Die aktuelle ALB Version 8 in Leichter Lesen finden Sie hier: