Grüner Strom für Tirol 

Um Tirol auch in Zukunft mit sauberer Energie versorgen zu können, bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen neuen Stromliefervertrag an.

Mit dem Neuvertrag für das Produkt Grüner Strom comfort+ garantiert Ökoenergie Tirol ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.

An dieser Stelle möchten wir alle Neuerungen verständlich zusammenfassen und die Hintergründe näher erläutern.

Das Wichtigste im Überblick

  • HaushaltskundInnen mit einem eigenen Stromzähler profitieren von den Zuschüssen der Bundesregierung.   

  • Mit dem Abschluss eines Neuvertrags können wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten. Der Neuvertrag bietet zudem die Möglichkeit, auf Marktentwicklungen, insbesondere auf Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah zu reagieren.

  • Kundinnen und Kunden mit dem Neuvertrag für das Produkt Grüner Strom comfort+ garantiert Ökoenergie Tirol ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.

  • Darin inkludiert ist der bis 30. Juni 2024 gewährte Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt sowie der bis 31. Dezember 2023 gewährte Ökoenergie Tirol-Bonus* in Höhe von 3,20 Cent/kWh exkl. USt bzw. 3,84 Cent/kWh inkl. USt.

*Informationen zum Ökoenergie Tirol-Bonus 

Der Ökoenergie Tirol-Bonus wird über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert, sollte eine bis zum 31. März 2024 wirksam werdende Preisanpassung (unter Berücksichtigung des Aktionsbonus) zu einem Arbeitspreis von mehr als 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt führen. Der Ökoenergie Tirol-Bonus wird in diesem Fall ab Wirksamwerden der Preisanpassung in einer solchen Höhe gewährt, dass bis einschließlich 31. März 2024 ein Arbeitspreis von höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt (unter Berücksichtigung des Aktions- und des Ökoenergie Tirol-Bonus) zu bezahlen ist.

Die seitens Ökoenergie Tirol gewährten Boni führen somit zu folgenden Arbeitspreisen:

24. Juli 2023 bis 31. Dezember 202316,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt
01. Jänner 2024 bis 31. März 2024Höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt
01. April 2024 bis 30. Juni 2024Arbeitspreis nach Auslaufen des Ökoenergie Tirol-Bonus zum 01. April 2024 abzgl. Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt

Umstieg auf das neue Produkt
durch Abschluss eines neuen Liefervertrags

  • Aufgrund der deutlichen Preisdifferenz zum Altvertrag empfiehlt Ökoenergie Tirol den raschen Wechsel in den Neuvertrag. Kundinnen und Kunden mit dem Neuvertrag für das Produkt Grüner Strom comfort+ garantiert Ökoenergie Tirol ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.

  • Hinweis: Wenn Sie keinen neuen Liefervertrag mit Ökoenergie Tirol abschließen, führt dies im Zuge der notwendigen Preisanpassung im bestehenden Vertrag zu höheren Preisen (z. B. bei Privatkunden 26,28 Cent/kWh inkl. USt für das Produkt Grüner Strom comfort+).

So schließen Sie Ihren neuen Energieliefervertrag ab

Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen für HaushaltskundInnen

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  • Die Stromkostenbremse des Bundes deckelt den Energiepreis für Haushaltskundinnen und -kunden mit eigenem Zähler auf 10 ct/kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
  • Geltungsdauer der Stromkostenbremse: 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024
  • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung und bei den Teilzahlungsbeträgen.
  • Größere Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten für jede weitere Person 105 Euro pro Jahr.
  • Ein Großteil der stark gestiegenen Kosten für Netzverlustenergie wird durch einen Bundeszuschuss abgefedert.
  • Haushalte mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 Euro pro Jahr bis 30. Juni 2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, die wiederum eine GIS-Befreiung erfordern.
  • Zudem gibt es eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen für verschiedenste Kundengruppen. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Tirol-Zuschuss: Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
  • Alle Informationen finden Sie hier.
  • Kundinnen und Kunden mit dem Neuvertrag für das Produkt Grüner Strom comfort+ garantiert Ökoenergie Tirol ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024. Darin inkludiert ist der bis 30. Juni 2024 gewährte Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt sowie der bis 31. Dezember 2023 gewährte Ökoenergie Tirol-Bonus* in Höhe von 3,20 Cent/kWh exkl. USt bzw. 3,84 Cent/kWh inkl. USt.

Häufige Fragen

Warum haben Ökoenergie Tirol-Kundinnen und -Kunden ein Angebot für einen neuen Energieliefervertrag erhalten?

Die Lieferverträge waren mit „Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 6)“ verbunden. Diese hätten Preisanpassungen nach bestimmten Regeln verpflichtend vorgeschrieben und zu deutlich höheren Preisen ab 01. Juni 2023 geführt.

Mit dem Abschluss eines Neuvertrags auf Basis der neuen ALB (Version 7) können wir unseren KundInnen auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten.

Der Umstieg auf unser neues Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bietet auch die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.

Gilt das Angebot des Neuvertrags mit den neuen Produkten auch für Neukundinenn und -kunden?

Ja, das Angebot ist auch für Neukundinnen und -kunden für Verbrauchsstellen in Tirol gültig.

Ich benötige Hilfe beim Abschluss eines neuen Liefervertrags. Wohin kann ich mich wenden?

Sie erreichen unser Service Center kostenfrei unter der Nummer 0800 818 810 bzw. aus dem Ausland unter +43 (0)50607-27065.

Ich habe Informationen zur Preisanpassung für mein bestehendes Produkt erhalten und habe Fragen dazu.

Wir haben unsere Kundinnen und Kunden, die den Neuvertrag noch nicht unterschrieben haben, über die Preisanpassung zum 24. Juli 2023 informiert. 

Wenn Sie schon einen Neuvertrag unterschrieben haben, ist diese Information zur Preiserhöhung nicht von Bedeutung. 

Wenn Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 818 810 oder unter der E-Mail-Adresse sc@oekoenergie.tirol weiter. 

Bekomme ich bei Abschluss eines neuen Energieliefervertrags eine Zwischenabrechnung?

Nein, wenn der neue Lieferantrag unterschrieben an Ökoenergie Tirol retourniert wird, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt im jährlichen Rhythmus.

Ich habe das Angebot für den Neuvertrag verlegt, was kann ich jetzt tun?

Gerne können Sie das Angebot erneut bei uns anfordern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center helfen gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 818 810 oder unter der E-Mail-Adresse sc@oekoenergie.tirol weiter. 

Ich habe den Neuvertrag unterschrieben - bekomme ich eine Bestätigung?

Ja, Sie bekommen immer eine Bestätigung für den Abschluss des neuen Vertrags. Bitte haben Sie Verständnis, dass es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann. Gerade bei einem Abschluss per Post dauert es einige Tage, bis der Brief uns erreicht und ins digitale System übertragen wird. 

Muss ich meinen Teilzahlungsbetrag selbst anpassen?

Nein, Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Sie erhalten auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs eine Information über den neuen Teilzahlungsbetrag, bei dem die verschiedenen Boni und Zuschüsse bereits berücksichtigt sind.

Eine individuelle Anpassung der monatlichen Teilzahlungen kann auf Wunsch jederzeit im Ökoenergie Tirol-Kundenportal selbst vorgenommen werden. Alternativ können Sie uns Ihre gewünschten Änderungen auch per E-Mail an sc@oekoenergie.tirol unter Angabe Ihrer Kundendaten (Kundennummer, Vertragskontonummer) mitteilen.

Muss ich meinen Zählerstand im Falle eines Vertragsabschlusses ablesen?

Nein, Sie müssen keinen Zählerstand ablesen. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, senden Sie diesen bitte per E-Mail an sc@oekoenergie.tirol.

Was muss ich tun, um die Förderung von Bund und Land zu erhalten?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird in der Regel automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben – Sie müssen hierzu nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

Mehrpersonenhaushalte mit mehr als 3 Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für KundInnen, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Alle Details zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen („Tirol-Zuschuss“) finden Sie hier.

 Einen Überblick aller Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier.

Gibt es für Wärmepumpen auch Zuschüsse von Bund und Land?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt. Wenn die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler bzw. Liefervertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung des Haushaltsstroms und Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe).

Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushalts mitbetrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt.
Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf einen eigenen Zähler raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung sind deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Zähler dauerhaft zusätzliche Kosten des Netzbetreibers an.

Gibt es auf den Ladestrom zuhause für E-Autos auch Zuschüsse von Bund und Land?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Wann und wie erhalten Haushalte mit mehr als 3 Personen ein Zusatzkontingent?

Mehrpersonenhaushalte, an deren Adresse mehr als 3 Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 Euro pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also in der Regel ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Hinweis: Bei Ökoenergie Tirol können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragstellung und der Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.

Wir sind für Sie da!

sc@oekoenergie.tirol
0800 818 810
Kundencenter
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