Verlässlich versorgt zu unserem günstigsten Preis
Um Tirol auch in Zukunft mit sauberer Energie versorgen zu können, bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ein neues Stromprodukt an.
Mit dem neuen Produkt Grüner Strom comfort+ garantiert Ökoenergie Tirol seit 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 20,04 Cent/kWh inkl. USt.
Ab 01. Jänner 2024 bieten wir einen Arbeitspreis abzgl. Boni von 16,44 Cent/kWh inkl. USt. Darüber hinaus wird der Preis bis Ende 2024 garantiert und kann nur gesenkt, aber nicht erhöht werden.
An dieser Stelle möchten wir die Neuerungen verständlich zusammenfassen und die Hintergründe näher erläutern.
*Informationen zum Ökoenergie Tirol-Bonus
Der Ökoenergie Tirol-Bonus gilt auf den Arbeitspreis für die Belieferung mit elektrischer Energie bis 31. Dezember 2024. Im Falle einer bis zum 31. Dezember 2024 wirksam werdenden Preisanpassung wird der Ökoenergie Tirol-Bonus ab Wirksamwerden der Preisanpassung bis 31. Dezember 2024 in solch einer Höhe gewährt, dass ab 01. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung von Aktions- bzw. Ökoenergie Tirol-Bonus ein Arbeitspreis von höchstens 13,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 16,44 Cent/kWh inkl. USt zu bezahlen ist.
Die seitens Ökoenergie Tirol gewährten Boni führen somit zu folgenden Arbeitspreisen:
24. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 | 16,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 20,04 Cent/kWh inkl. USt |
01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 | 13,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 16,44 Cent/kWh inkl. USt |
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Gilt das neue Produkt auch für Neukundinnen und -kunden?
Ja, das Angebot ist auch für Neukundinnen und -kunden für Verbrauchsstellen in Tirol gültig.
Ich benötige Hilfe beim Abschluss des neuen Produkts. Wohin kann ich mich wenden?
Sie erreichen unser Service Center kostenfrei unter der Nummer 0800 818 810 bzw. aus dem Ausland unter +43 (0)50607-27065.
Warum haben Ökoenergie Tirol-Kundinnen und -Kunden ein Angebot für einen neuen Energieliefervertrag erhalten?
Die Lieferverträge waren mit „Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 6)“ verbunden. Diese hätten Preisanpassungen nach bestimmten Regeln verpflichtend vorgeschrieben und zu deutlich höheren Preisen ab 01. Juni 2023 geführt.
Mit dem Abschluss eines Neuvertrags auf Basis der neuen ALB (Version 7) können wir unseren KundInnen auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten.
Der Umstieg auf unser neues Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bietet auch die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.
Ich habe Informationen zur Preisanpassung für mein bestehendes Produkt erhalten und habe Fragen dazu.
Wir haben unsere Kundinnen und Kunden, die das neue Produkt noch nicht abgeschlossen haben, über die Preisanpassung zum 24. Juli 2023 informiert.
Wenn Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 818 810 oder unter der E-Mail-Adresse sc@oekoenergie.tirol weiter.
Bekomme ich bei Abschluss des neuen Produkts eine Zwischenabrechnung?
Nein, wenn der neue Lieferantrag für das neue Produkt unterschrieben an Ökoenergie Tirol retourniert wird, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt im jährlichen Rhythmus.
Ich habe das Angebot für das neue Produkt verlegt, was kann ich jetzt tun?
Gerne können Sie das Angebot erneut bei uns anfordern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center helfen gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 818 810 oder unter der E-Mail-Adresse sc@oekoenergie.tirol weiter.
Ich habe das neue Produkt abgeschlossen - bekomme ich eine Bestätigung?
Ja, Sie bekommen immer eine Bestätigung für den Abschluss eines neuen Produkts. Bitte haben Sie Verständnis, dass es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann. Gerade bei einem Abschluss per Post dauert es einige Tage, bis der Brief uns erreicht und ins digitale System übertragen wird.
Muss ich meinen Teilzahlungsbetrag selbst anpassen?
Nein, Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Sie erhalten auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs eine Information über den neuen Teilzahlungsbetrag, bei dem die verschiedenen Boni und Zuschüsse bereits berücksichtigt sind.
Eine individuelle Anpassung der monatlichen Teilzahlungen kann auf Wunsch jederzeit im Ökoenergie Tirol-Kundenportal selbst vorgenommen werden. Alternativ können Sie uns Ihre gewünschten Änderungen auch per E-Mail an sc@oekoenergie.tirol unter Angabe Ihrer Kundendaten (Kundennummer, Vertragskontonummer) mitteilen.
Muss ich meinen Zählerstand im Falle eines Vertragsabschlusses ablesen?
Nein, Sie müssen keinen Zählerstand ablesen. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, senden Sie diesen bitte per E-Mail an sc@oekoenergie.tirol.
Was muss ich tun, um die Förderung von Bund und Land zu erhalten?
Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird in der Regel automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben – Sie müssen hierzu nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.
Mehrpersonenhaushalte mit mehr als 3 Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für KundInnen, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.
Alle Details zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen („Tirol-Zuschuss“) finden Sie hier.
Einen Überblick aller Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier.
Gibt es für Wärmepumpen auch Zuschüsse von Bund und Land?
Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt. Wenn die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler bzw. Liefervertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung des Haushaltsstroms und Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe).
Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushalts mitbetrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt.
Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf einen eigenen Zähler raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung sind deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Zähler dauerhaft zusätzliche Kosten des Netzbetreibers an.
Gibt es auf den Ladestrom zuhause für E-Autos auch Zuschüsse von Bund und Land?
Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des Lieferanten verrechnet.
Wann und wie erhalten Haushalte mit mehr als 3 Personen ein Zusatzkontingent?
Mehrpersonenhaushalte, an deren Adresse mehr als 3 Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 Euro pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also in der Regel ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.
Hinweis: Bei Ökoenergie Tirol können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragstellung und der Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.